Verzerrtes Sittengesetz
Der andauernde Streit um die sog. "Rechtfertigungslehre", ein protestantisches Problem, bringt auch in unseren Tagen wieder die Problematik des Sittengesetzes zu Tage und verdeutlicht pars pro toto die Unterschiede zwischen katholischer und protestantischer Weltsicht.
Dabei weist die Kirche offiziell einmal mehr auf die Bedeutung des Bußsakraments hin: "Bei der Fortführung dieser Bemühung wird man auch das Sakrament der Buße behandeln müssen, das in Nr. 30 der "Gemeinsamen Erklärung" erwähnt wird. Denn durch dieses Sakrament kann, wie das Konzil von Trient formuliert, der Sünder aufs neue gerechtfertigt werden (rursus iustificari); das schließt die Möglichkeit ein, durch dieses Sakrament, das sich von dem der Taufe unterscheidet, die verlorene Gerechtigkeit wiederzuerlangen. Nicht auf alle diese Aspekte wird in besagter Nr. 30 ausreichend hingewiesen." (Quelle: http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/documents/rc_pc_chrstuni_doc_01081998_off-answer-catholic_ge.html)
Dabei weist die Kirche offiziell einmal mehr auf die Bedeutung des Bußsakraments hin: "Bei der Fortführung dieser Bemühung wird man auch das Sakrament der Buße behandeln müssen, das in Nr. 30 der "Gemeinsamen Erklärung" erwähnt wird. Denn durch dieses Sakrament kann, wie das Konzil von Trient formuliert, der Sünder aufs neue gerechtfertigt werden (rursus iustificari); das schließt die Möglichkeit ein, durch dieses Sakrament, das sich von dem der Taufe unterscheidet, die verlorene Gerechtigkeit wiederzuerlangen. Nicht auf alle diese Aspekte wird in besagter Nr. 30 ausreichend hingewiesen." (Quelle: http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/documents/rc_pc_chrstuni_doc_01081998_off-answer-catholic_ge.html)
Miserere mei - 15. Okt, 17:51